DATEV ist in der deutschen Lohnabrechnung so verbreitet, dass viele Betriebe die Frage nach Alternativen gar nicht erst stellen. Der Grund ist selten das Produkt und meist die Kanzlei: Wer die Abrechnung abgibt, arbeitet mit dem System des Dienstleisters.
Es gibt jedoch Konstellationen, in denen sich der Blick lohnt, etwa wenn Sie die Abrechnung ins Haus holen, wenn Personalarbeit und Abrechnung zusammenwachsen sollen oder wenn die Kanzlei ohnehin wechselt. Die gesetzlichen Pflichten beherrschen alle hier genannten Produkte, sonst wären sie nicht am Markt.
Worauf Sie bei Lohnabrechnungssoftware achten sollten
Die gesetzlichen Pflichten sind hier die Eintrittskarte, nicht das Unterscheidungsmerkmal. Jedes ernstzunehmende Produkt muss die Lohnsteuer-Anmeldung an ELSTER übermitteln, Beitragsnachweise zur Sozialversicherung erzeugen, am DEÜV-Meldeverfahren teilnehmen, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abrufen und zum Jahreswechsel rechtzeitig aktualisiert sein. Fehlt eines davon, ist das Produkt keine Option.
Die eigentliche Entscheidung ist, wer abrechnet. Übernimmt die Steuerkanzlei, richtet sich die Wahl faktisch nach deren System. Rechnen Sie im Haus ab, entscheidet, wie viel Fachwissen die Person mitbringt: Fachprogramme sind mächtiger und verlangen Kenntnisse, zugänglichere Produkte nehmen mehr ab und stoßen bei Sonderfällen früher an Grenzen.
Prüfen Sie die Sonderfälle konkret an Ihrem Betrieb: Baulohn, Schichtzuschläge, Kurzarbeit, Pfändungen, Mehrfachbeschäftigung, betriebliche Altersvorsorge und, bei Entsendungen ins EU-Ausland, die A1-Bescheinigung. Genau dort trennt sich das Feld.
Wie wir geprüft haben
Bewertet wurde an dem, was in einem deutschen Unternehmen tatsächlich über die Eignung entscheidet: der vom Anbieter veröffentlichte Preis in Euro (netto, zzgl. 19 % MwSt.), die Abdeckung der gesetzlichen Pflichten. GoBD, Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER, E-Rechnung nach XRechnung und ZUGFeRD, im Lohnbereich DEÜV und eAU, die Anbindung an DATEV, die Tiefe in der eigentlichen Kernaufgabe, wie schnell eine Person ohne Fachausbildung produktiv wird, und die Qualität des deutschsprachigen Supports.
Preise stammen aus den Preisseiten der Anbieter selbst, nicht aus Sekundärquellen, und in die Noten fließen geprüfte Bewertungen von Menschen ein, die täglich mit den Programmen arbeiten. Wir küren bewusst nicht einen einzigen Sieger: Was für einen Betrieb mit zehn Personen richtig ist, ist es für zweihundert selten. Jeder Eintrag trägt deshalb seinen Einstiegspreis, seine aktuelle Note und einen klaren Hinweis darauf, für wen er passt und wo er an Grenzen stößt. Wo wir an einem Link verdienen, steht das dabei, an der Reihenfolge dieser Liste ändert es nichts.
Die besten Optionen im Ranking
1. Lexware lohn+gehalt
Lexware lohn+gehalt ist die häufigste Antwort für Betriebe, die selbst abrechnen wollen. Die Meldeverfahren sind vollständig, die Jahreswechselpflege kommt zuverlässig, und die Einarbeitung ist deutlich kürzer als bei einem Kanzleiprodukt.
Was Sie bekommen: Lohnabrechnungssoftware von Haufe-Lexware für kleine und mittlere Betriebe, die selbst abrechnen wollen. Das Produkt ist neu im Verzeichnis und trägt deshalb noch keine Nutzernote.
Preis: Der Preis wird nicht veröffentlicht, sondern auf Basis Ihrer Anforderungen angeboten. Rechnen Sie mit einem Angebot vom Anbieter oder einem Partner.
Warum wir es empfehlen:
- Für die Abrechnung im eigenen Haus ausgelegt
- Gesetzesänderungen über Updates
- Zugänglicher als reine Fachprogramme
Zu bedenken: bei Baulohn und Tarifbindung stößt es früher an Grenzen.
Zum ausführlichen Test von Lexware lohn+gehalt →
2. Sage Lohnabrechnung
Sage bringt aus der Mittelstandswelt die Tiefe mit, die DATEV in der Kanzlei hat: Pfändungen, betriebliche Altersvorsorge, Kurzarbeit und Mehrfachbeschäftigung sind abgedeckt. Für produzierende Betriebe mit Schichtmodellen ist das die realistische Alternative.
Was Sie bekommen: Die Cloud-Lösung von Sage für die Lohn- und Gehaltsabrechnung, mit integrierten HR-Funktionen. Deckt Lohnsteuer, Sozialversicherung und das DEÜV-Meldeverfahren ab. Das Produkt ist neu im Verzeichnis und trägt deshalb noch keine Nutzernote.
Preis: Der Preis wird nicht veröffentlicht, sondern auf Basis Ihrer Anforderungen angeboten. Rechnen Sie mit einem Angebot vom Anbieter oder einem Partner.
Warum wir es empfehlen:
- Deckt Sonderfälle der Entgeltabrechnung ab
- Verlässliche Jahreswechselpflege
- Vollständiger Meldeverkehr aus der Anwendung
Zu bedenken: Preis nur auf Anfrage.
Zum ausführlichen Test von Sage Lohnabrechnung →
3. Sage HR Suite
Der eigentliche Grund, DATEV zu verlassen, ist oft nicht die Abrechnung selbst, sondern der Bruch zwischen Personalakte und Lohnlauf. Die Sage HR Suite legt beides in eine Datenbasis, womit der monatliche Abgleich entfällt.
Was Sie bekommen: Die modulare HR- und Personalabrechnungssoftware von Sage. Verbindet Entgeltabrechnung, Zeitwirtschaft, Personalmanagement und Recruiting und läuft wahlweise im eigenen Haus oder in der Cloud. Das Produkt ist neu im Verzeichnis und trägt deshalb noch keine Nutzernote.
Preis: Der Preis wird nicht veröffentlicht, sondern auf Basis Ihrer Anforderungen angeboten. Rechnen Sie mit einem Angebot vom Anbieter oder einem Partner.
Warum wir es empfehlen:
- Abrechnung und Personaldaten in einer Datenbasis
- Frei kombinierbare Module
- Wahlweise im eigenen Haus oder in der Cloud
Zu bedenken: Lizenzierung in 25er-Paketen, für kleine Betriebe unwirtschaftlich.
Zum ausführlichen Test von Sage HR Suite →
4. DATEV Lohn und Gehalt
Der Vollständigkeit halber: Wenn Ihre Kanzlei auf DATEV läuft und die Abrechnung dort bleiben soll, ist ein Wechsel meist die teurere Entscheidung. Die Reibungsfreiheit gegenüber der Kanzlei ist ein realer Wert, der sich schwer aufwiegen lässt.
Was Sie bekommen: Die Lohnabrechnung der DATEV eG, überwiegend über die Steuerkanzlei genutzt. Deckt Lohnsteuer, Sozialversicherung und das DEÜV-Meldeverfahren vollständig ab. Das Produkt ist neu im Verzeichnis und trägt deshalb noch keine Nutzernote.
Preis: Der Preis wird nicht veröffentlicht, sondern auf Basis Ihrer Anforderungen angeboten. Rechnen Sie mit einem Angebot vom Anbieter oder einem Partner.
Warum wir es empfehlen:
- Deckt auch Sonderfälle der Lohnabrechnung ab
- Gesetzesänderungen zuverlässig zum Stichtag
- Nahtlos mit der Steuerkanzlei
Zu bedenken: sinnvoll fast nur im Zusammenspiel mit einer DATEV-Kanzlei.
Zum ausführlichen Test von DATEV Lohn und Gehalt →Vergleich auf einen Blick
So schneidet die engere Auswahl ab, wofür sich das Produkt am besten eignet, der Einstiegspreis netto und die aktuelle Note auf Prüfstand.
| Software | Am besten für | Einstiegspreis | Note |
|---|---|---|---|
| Lexware lohn+gehalt | Beste Alternative für kleine Betriebe | Preis auf Anfrage | Neu |
| Sage Lohnabrechnung | Stärkste Alternative bei Sonderfällen | Preis auf Anfrage | Neu |
| Sage HR Suite | Beste Zusammenführung mit HR | Preis auf Anfrage | Neu |
| DATEV Lohn und Gehalt | Der Maßstab | Preis auf Anfrage | Neu |
Womit sollten Sie rechnen?
Lohnabrechnung wird fast immer nach Anzahl der Abrechnungen bepreist: eine Grundgebühr plus ein Betrag je abgerechneter Person und Monat. Der beworbene Grundpreis enthält oft nur eine Handvoll Mitarbeitende, deshalb rechnen Sie mit Ihrer echten Kopfzahl statt mit der Schlagzeile.
Die Alternative ist die Abrechnung durch die Steuerkanzlei, die je Abrechnung abrechnet. Für kleine Betriebe ist das häufig günstiger als eine eigene Lizenz plus die Zeit der Person, die sie bedient, und es verlagert das Haftungsrisiko. Rechnen Sie beide Wege durch, bevor Sie sich für die eigene Abrechnung entscheiden.
Unser Fazit
Ein Wechsel weg von DATEV lohnt sich, wenn Sie die Abrechnung ins Haus holen und Personalarbeit und Lohn zusammenführen wollen. Er lohnt sich nicht, wenn die Kanzlei weiterhin abrechnet, denn dann verlagern Sie Aufwand zu dem Dienstleister, den Sie dafür bezahlen.
Planen Sie den Wechsel auf den Jahreswechsel. Ein unterjähriger Umzug bedeutet, dass Jahreswerte, Lohnkonten und Meldehistorie übertragen werden müssen, und Fehler dabei fallen erst bei der Jahresmeldung auf, wenn die Korrektur aufwendig ist.
Häufige Fragen
Kann ich mitten im Jahr die Lohnsoftware wechseln?
Möglich ja, empfehlenswert selten. Die aufgelaufenen Jahreswerte, Freibeträge und Meldungen müssen sauber übernommen werden. Der Jahreswechsel ist der deutlich risikoärmere Zeitpunkt.
Beherrschen die Alternativen dieselben Meldeverfahren?
Ja. DEÜV, Beitragsnachweise, elektronische Lohnsteuerbescheinigung und eAU sind gesetzlich vorgeschrieben und damit bei jedem am deutschen Markt zugelassenen Produkt vorhanden. Der Unterschied liegt in der Abdeckung von Sonderfällen und in der Bedienung.
Was passiert mit den alten Lohndaten?
Sie bleiben aufbewahrungspflichtig, Lohnunterlagen in der Regel sechs Jahre, Unterlagen mit steuerlicher Relevanz zehn Jahre. Sichern Sie den Altbestand exportiert und lesbar, bevor Sie die alte Lizenz kündigen.
Die Preise wurden am 13. August 2026 gegen die deutschen Preisseiten der Anbieter geprüft und verstehen sich netto, zzgl. 19 % MwSt., sofern nicht anders angegeben. Anbieter ändern Preise ohne Vorankündigung, prüfen Sie den aktuellen Betrag vor dem Kauf auf der Seite des Anbieters. Mit Sternchen (*) markierte Links sind Affiliate-Links: Kaufen Sie darüber, erhalten wir eine Provision. Für Sie ändert sich der Preis dadurch nicht, und an den Noten und der Reihenfolge dieser Liste ändert es ebenfalls nichts.
