Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wie barrierefrei diese Website ist, was noch fehlt, und wie Sie uns eine Barriere melden.
Stand: 10. August 2026
Geltungsbereich und Rechtsgrundlage
Diese Erklärung gilt für die Website Prüfstand einschließlich aller Unterseiten.
Maßgeblicher Standard ist die EN 301 549, die auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA verweist. Rechtlicher Rahmen ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Kraft seit dem 28. Juni 2025, mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) umgesetzt wurde.
Hinweis zur Anwendbarkeit: Als Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 9 BFSG, weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz, fallen wir bei der Erbringung von Dienstleistungen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Wir halten die Anforderungen dennoch ein und veröffentlichen diese Erklärung freiwillig. Sobald eine der beiden Schwellen überschritten wird, gilt das Gesetz unmittelbar; darauf wollen wir vorbereitet sein und nicht erst dann anfangen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist nach unserer Einschätzung weitgehend konform mit WCAG 2.1 AA. „Weitgehend“ bedeutet: die unter „Bekannte Einschränkungen“ genannten Punkte sind uns bekannt und noch nicht vollständig gelöst.
Umgesetzt sind unter anderem:
- Kontrast: Fließtext und Bedienelemente erreichen mindestens 4,5:1, große Schrift mindestens 3:1. Die Farbkombinationen sind gemessen und dokumentiert, nicht geschätzt.
- Tastaturbedienung: Alle Funktionen sind ohne Maus erreichbar. Der Fokus ist jederzeit sichtbar und folgt der logischen Lesereihenfolge; es gibt keine Tastaturfallen.
- Sprungmarke: „Zum Inhalt springen“ ist das erste fokussierbare Element jeder Seite.
- Struktur: Überschriften sind hierarchisch ausgezeichnet, Listen sind Listen, Tabellen haben Kopfzellen. Landmarks trennen Navigation, Inhalt und Fußbereich.
- Formulare: Jedes Feld hat ein zugeordnetes Label. Fehler werden in Textform benannt, nicht allein durch Farbe.
- Zoom und Schriftgröße: Der Inhalt bleibt bis 200 % Vergrößerung und bis 320 CSS-Pixel Breite nutzbar, ohne dass horizontal gescrollt werden muss.
- Bewegung: Alle Animationen respektieren
prefers-reduced-motion. Nichts blinkt, nichts spielt automatisch ab. - Sprache: Die Seitensprache ist als
de-DEausgezeichnet, damit Screenreader korrekt vorlesen und die Silbentrennung greift.
Bekannte Einschränkungen
Diese Punkte sind uns bekannt. Sie werden hier genannt, weil eine Erklärung, die Vollständigkeit behauptet, für Betroffene wertlos ist:
- Diagramme. Die Balken- und Ringdiagramme auf den Produktprofilen geben die Werte zusätzlich als Text aus, sind aber nicht als vollwertige Datentabelle ausgezeichnet. Wer die Rohwerte braucht, findet sie in den Bewertungslisten.
- Vergleichstabellen auf kleinen Bildschirmen. Breite Tabellen scrollen innerhalb ihres eigenen Bereichs horizontal. Das ist zulässig, aber für Screenreader-Nutzung nicht ideal.
- Anbieter-Logos. Sie werden von den Anbietern bereitgestellt. Wir vergeben Alternativtexte, können aber die Bildqualität nicht beeinflussen.
- Verlinkte Inhalte Dritter. Für die Barrierefreiheit fremder Websites, auf die wir verlinken, können wir nicht einstehen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 10. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung anhand der WCAG-2.1-AA-Kriterien, durchgeführt mit automatisierten Prüfwerkzeugen sowie manuellen Tests mit Tastaturbedienung und Screenreader.
Eine externe Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat bislang nicht stattgefunden. Wir überprüfen die Erklärung jährlich sowie nach jeder wesentlichen Änderung der Website.
Barrieren melden
Ist Ihnen etwas aufgefallen, das Sie nicht nutzen können? Dann melden Sie es uns bitte, das ist die wirksamste Rückmeldung, die wir bekommen können.
E-Mail: redaktion@prufstand.de
Oder über unser Kontaktformular.
Bitte nennen Sie, wenn möglich, die betroffene Seite, was Sie tun wollten und welche Technik Sie verwenden. Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen und nennen einen Zeitraum für die Behebung.
Benötigen Sie einen Inhalt dieser Website in einer anderen Form, etwa als reinen Text, stellen wir ihn Ihnen kostenfrei zur Verfügung.
Schlichtungsverfahren
Führt unsere Antwort aus Ihrer Sicht nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
schlichtungsstelle-bgg.de
Zusätzlich ist für die Marktüberwachung nach dem BFSG die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig.
Fragen zu dieser Seite? Schreiben Sie an redaktion@prufstand.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen.