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Pflichten und FristenStand: Wachstumschancengesetz, § 14 UStG

E-Rechnung

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen E-Rechnungen im inländischen B2B empfangen können. Die Pflicht zum Versand kommt gestaffelt bis 2028. Was das konkret bedeutet, und welche Software es beherrscht.

01 · Fristen

Was wann gilt

  1. Seit 1. Januar 2025

    gilt bereits

    Empfang ist Pflicht

    Jedes inländische Unternehmen muss strukturierte E-Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen entgegennehmen können. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür technisch, verarbeiten muss man sie aber auch.

  2. Bis 31. Dezember 2026

    gilt bereits

    Übergangsfrist für den Versand

    Papier- und PDF-Rechnungen dürfen im B2B weiterhin versendet werden, sofern die empfangende Seite zustimmt.

  3. Ab 1. Januar 2027

    kommt

    Versandpflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz

    Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag, müssen im inländischen B2B strukturiert fakturieren.

  4. Ab 1. Januar 2028

    kommt

    Versandpflicht für alle

    Die Übergangsregelungen laufen aus. Die Pflicht zum strukturierten Versand gilt dann unabhängig vom Umsatz.

02 · Formate

Die beiden Formate

Reines XML

XRechnung

Ein XML-Datensatz ohne Sichtkomponente. Verpflichtender Standard gegenüber öffentlichen Auftraggebern. Ohne Anzeigeprogramm für Menschen nicht lesbar, was kein Mangel ist, sondern der Zweck: die Rechnung wird maschinell verarbeitet.

Hybrid aus PDF und XML

ZUGFeRD

Eine PDF/A-3-Datei, in die derselbe strukturierte Datensatz eingebettet ist. Menschen sehen die gewohnte Rechnung, Software liest das XML. Ab Version 2.0.1 im Profil EN 16931 erfüllt ZUGFeRD die gesetzlichen Anforderungen.

03 · Software

Software, die E-Rechnungen beherrscht

Aus unseren getesteten Produkten. Empfangen können inzwischen fast alle, entscheidend ist der strukturierte Versand.

ProduktEmpfangVersandFormateNote
sevDesk logosevDeskEmpfang unterstütztVersand unterstütztXRechnung4,2
Sage 50 Handwerk logoSage 50 HandwerkEmpfang unterstütztVersand unterstütztXRechnung, ZUGFeRD 2.14,2
Lexware Office (lexoffice) logoLexware Office (lexoffice)Empfang unterstütztVersand unterstütztXRechnung4,2
Sage 50 logoSage 50Empfang unterstütztVersand unterstütztXRechnung, ZUGFeRD 2.34,0
Sage 100 logoSage 100Empfang unterstütztVersand unterstütztXRechnung4,0
Sage X3 logoSage X3Empfang unterstütztVersand unterstütztXRechnung4,0
Sage Operations logoSage OperationsEmpfang unterstütztVersand unterstütztXRechnung4,0
WISO MeinBüro logoWISO MeinBüroEmpfang unterstütztVersand unterstütztXRechnung, ZUGFeRD 2.33,9
weclapp logoweclappEmpfang unterstütztVersand unterstütztXRechnung3,9
SAP Business One logoSAP Business OneEmpfang unterstütztVersand unterstütztXRechnung3,9
Sage Active logoSage ActiveEmpfang unterstütztVersand unterstütztXRechnung, ZUGFeRD 2.33,8
Xentral logoXentralEmpfang unterstütztVersand unterstützt3,8
04 · Fragen

Häufige Fragen

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein. Eine per E-Mail versendete PDF-Datei gilt seit 2025 als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung. Erst ein strukturierter Datensatz nach EN 16931. XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.0.1, erfüllt die Anforderung.
Gilt die Pflicht auch gegenüber Privatkunden?
Nein. Die Regelung betrifft Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen bleiben davon unberührt.
Was ist mit Kleinbetragsrechnungen?
Rechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise sind von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen. Empfangen können muss man E-Rechnungen dennoch.
Und Kleinunternehmer nach § 19 UStG?
Kleinunternehmer sind vom Versand strukturierter Rechnungen befreit. Die Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen, gilt aber auch für sie.

Diese Seite fasst die gesetzliche Lage allgemein zusammen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung. Redaktioneller Stand: 13.08.2026. Wie Prüfstand arbeitet, steht in den Redaktionsrichtlinien.